WENN ==>
- bei geriatrischen Sturzpatienten (s. BPS-3) Interventionsbedarf besteht (s. BPS-4),
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==> DANN
- sollten während des Behandlungsprozesses fortlaufend, beginnend zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach Abschluss der Detaildiagnostik, gezielte medizinische Maßnahmen und psychosoziale Interventionen eingeleitet und umgesetzt werden.
- Die Weitergabe der für die ambulante Weiterbehandlung und ambulante Pflege relevanten Informationen sollte im Rahmen des Entlassungsprozesses erfolgen.
- Die Notwendigkeit, Einleitung und Umsetzung der Maßnahmen sollte mittels eines standardisierten Verfahrens dokumentiert und überprüft werden.
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